Überwachungsexzess gefährdet ICT


Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2013/06

     

Das Parlament berät zurzeit über Änderungen beim Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldegesetzes (BÜPF). Mit dem revidierten Gesetz sollen die Möglichkeiten von Abhörmassnahmen und der Überwachung massiv ausgedehnt werden (Staatstrojaner, Government Ware, verlängerte Vorratsdatenspeicherung etc.). Swico ist entschieden gegen die geplanten Anpassungen. Die Gesetzesvorlage entspricht praktisch einer unverändert übernommenen Wunsch-liste der Strafverfolgungsbehörden. Abstriche wurden nur gemacht, soweit die Bestimmungen unmöglich oder undurchführbar waren. Hingegen fehlt so gut wie jede kritische Auseinandersetzung mit den beabsichtigten Einschränkungen der Bürgerrechte, der Bedeutung der Privatsphäre und der Verhältnismässigkeit der einzelnen Massnahmen.

Vertrauensverlust


Für die ICT-Branche wären die vorgeschlagenen Änderungen einschneidend. Die Massnamen würden massive zusätzliche administrative und finanzielle Aufwände bedeuten. Darüber hinaus könnten viele Unternehmen der Branche (z.B. Cloud-Dienstleister, Outsourcing Provider) in die Ausforschungen einbezogen werden. Diese erzwungene Überwachung birgt Risiken für die Integrität der Netze. Der Einsatz eines Staatstrojaners beispielsweise schwächt die Sicherheitssysteme und erleichtert dadurch Unbefugten den Zugang. Hinzu kommt, dass dieses Mitwirken – ob freiwillig oder unfreiwillig – ein enormer Vertrauensverlust in die Branche bedeutet. Insbesondere für Schweizer Firmen, da Anbieter mit Sitz im Ausland nicht in jedem Fall erfasst werden können.

Revision ja, aber richtig


Es ist unbestritten, dass die Strafverfolgungsbehörden ihr Arsenal entwickeln müssen, um dem technischen Fortschritt zu folgen und auf neue Formen der Kriminalität reagieren zu können. Ein solcher Ausbau des Instrumentariums muss jedoch immer auch die Prinzipien einer offenen und demokratischen Gesellschaft sowie die individuellen Rechte der Bürger im Auge haben. Nicht alles, was technisch machbar und aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden wünschbar wäre, ist gesellschafts- und wirtschaftsverträglich. Die Vorlage ist einseitig ausgerichtet und inhaltlich überzogen. Swico hat seine Überlegungen der ständerätlichen Rechtskommission übermittelt und erwartet, dass sie auf diese Vorlage nicht eintreten oder sie zur Überarbeitung zurückweisen.


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