Suisa will Tablet-Abgabe
Quelle: Apple

Suisa will Tablet-Abgabe

Wenn es nach der Schweizer Verwertungsgesellschaft Suisa geht, sollen User von Tablets schon bald eine Kopierabgabe entrichten. Der Tarif für Musikhandys wurde derweil von der Eidgenössischen Schiedskommission gutgeheissen.
16. April 2012

     

Wie die Zeitung "Sonntag" sowie die Nachrichtenagentur "SDA" berichten, plant die Schweizer Verwertungsgesellschaft Suisa eine Kopierabgabe auf Tablets. Wie Suisa-Sprecher Martin Wüthrich argumentiert, stehe Urhebern eine Entschädigung zu, wenn Musik und Filme auf Tablets konsumiert werden. Aktuell befinde man sich mit der Branche über eine entsprechende Abgabe in Verhandlungen. Involviert seien unter anderem der SWICO, der Verband der Streaming Anbieter Swissstream, der Verband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer DUN sowie die Stiftung für Konsumentenschutz SKS. Wann die Verhandlungen abgeschlossen werden, konnte Wüthrich nicht beurteilen. Zudem muss der ausgehandelte Tarif bei der Eidgenössischen Schiedskommission eingereicht werden.


Ausserdem will die Suisa für alle Musikhandys rückwirkend ab 2010 eine Kopierabgabe erheben, die von den Importeuren bezahlt werden soll. Eine entsprechende Gebühr wurde unlängst von der Eidgenössischen Schiedskommission gutgeheissen, wie der "Sonntag" unter Berufung auf ihm vorliegende Dokumente berichtete. Die Suisa darf demnach 25 Rappen pro Gigabyte Speicher verlangen. Für ein iPhone mit 64 GB Speicher wären dies immerhin 16 Franken. Den Importeuren stösst die Abgabe insofern sauer auf, als sie rückwirkend für alle seit 2010 eingeführten Musikhandys gilt. Die Suisa bezeichnet den Tarif den auch noch nicht als rechtskräftig, denn es sei absehbar, dass die Handysteuer den Weg über das Bundesgericht nehmen werde. (abr)


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Kommentare
SUISA und PRO LITTERIS sollte sowohl professioneller effektiver und zudem echt kausal werden oder man schafft diese gleich ab. Die Kausalität zwischen der Existenz von einem Kopierapparat, einem CD-Rohling oder einem Internetanschluss und IT-Speicherplatz zu dessen potentieller Nutzung zum Konsum oder Vertrieb urheberrechtlich geschützter Inhalte ist für die Mehrheit der geschäftlich genutzten Geräte klar von der Hand zu weisen. Ausser Umtriebe, Ärger und Kosten verbleiben bei diesen Pseudo-Bundesämter wohl nur sehr wenige Franken für den eigentlichen Zweck übrig. Zudem erhält eine grosse Vielzahl der damit vermeintlich vertretenen Autoren und Künstler nie einen Rappen davon.
Dienstag, 17. April 2012, Michael Brönnimann



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