Weko und Swisscom vor Bundesgericht

Die Wettbewerbskommission will den Entscheid zur Aufhebung der Rekordbusse gegen die Swisscom ans Bundesgericht weiterziehen.
22. März 2010

     

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 9. März eine von der Wettbewerbskommission (Weko) ausgesprochene Busse gegen Swisscom in der Höhe von 333 Millionen Franken aufgehoben (Swiss IT Reseller berichtete). Nun will die Weko den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.


Mit der Beschwerde beim Bundesgericht sucht die Weko einen Entscheid, ob sie gestützt auf das Kartellgesetz auch in regulierten Bereichen gegen Missbräuche marktbeherrschender Unternehmen vorgehen kann. Das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem Urteil den Weko-Entscheid bis auf die Frage des Missbrauchs gestützt. Bezüglich dieser Frage sei die Weko der Meinung, dass „in regulierten Märkten das Kartellgesetz parallel zu den Regulierungserlassen zur Anwendung gelangen muss.“ Und weiter: „Sie ist dezidiert der Auffassung, dass das Element des ,Erzwingens‘ in der Marktbeherrschung bereits enthalten ist und nicht als zusätzliches Tatbestandsmerkmal des Missbrauchs in regulierten Märkten nachzuweisen ist.“ Der Tatbestand des „Erzwingens“ müsse in regulierten Märkten also nicht zusätzlich nachgewiesen werden.


Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass Swisscom die Tarife nicht erzwungen habe. Dies wäre für ein Aussprechen der Busse laut Kartellgesetz nötig gewesen. Vielmehr hätten die anderen Marktteilnehmer an die Comcom gelangen können, welche dann die streitbaren Terminierungsgebühren festgelegt hätte.


Swisscom will nun gemäss „SDA“ das Urteil ebenfalls vor Bundesgericht ziehen und bestreitet, eine marktbeherrschende Stellung innezuhaben, schliesslich sei die Konkurrenz mit Orange und Sunrise sehr wohl vorhanden.

(mw)


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