Fristverlängerung für «alte» Geräte

Gemeinsam mit seinen Mitgliedern hat der SWICO beim Bund eine realistische Übergangslösung für die neue Energieverordnung ausgehandelt.
24. November 2009

     

Am 1. Januar 2010 tritt in der Schweiz eine revidierte Energieverordnung (EnV) in Kraft. Sie umfasst verschiedenste Anforderungen an die Energie¬effizienz von einzelnen Produkten, mit dem Ziel, den Stromverbrauch von elektronischen Geräten zu senken. Im Verbund mit den führenden Herstellern, Importeuren und Händlern von Elektrogeräten für den Privatgebrauch – Haushaltgeräte, Unter¬haltungs¬elektronik und Home Office – hat sich der SWICO beim Bund dafür eingesetzt, dass die neue EnV sinnvoll und verhältnismässig umgesetzt werden kann. Eine zu kurze Übergangsfrist vom 24. Juni bis zum 31. Dezember 2009 hätte die Branche unter immensen Zugzwang gestellt und nicht zuletzt die Vernichtung tausender Geräte mit einem geschätzten Wert von über 95 Millionen Franken zur Folge gehabt.


Angemessene Übergangszeit
Der SWICO und seine Partner, namentlich die Energie-Agentur-Elektrogeräte EAE, Electrosuisse (SEV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik), der FEA (Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz) und der VSRT (Verband Schweizerischer Radio- und Televisions-Fachgeschäfte), haben nun erreicht, dass für den Vollzug der revidierten EnV eine angemessene Übergangszeit gilt:
• Ab 1. Januar 2010 darf kein Gerät mehr in die Schweiz eingeführt oder in der Schweiz hergestellt werden, das nicht den neuen energetischen Anforderungen entspricht.
• Geräte, die bis zum 31. Dezember 2009 in die Schweiz geliefert oder in der Schweiz hergestellt wurden und am 1. Januar 2010 noch am Lager sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2010 abverkauft werden.
• Für einzelne spezielle Modelle der Unterhaltungselektronik (High-End-Produkte) können die betroffenen Fachgeschäfte beim BFE bis Ende Juni 2010 eine Verlängerung der Abverkaufsfrist beantragen.
• Zur Klärung von technischen Spezial¬fragen stützt sich das BFE auf die Bestimmungen der entsprechenden EU-Vorschriften.
Die offizielle Mitteilung des BFE ist unter www.bfe.admin.ch/energie im Internet einsehbar.

Gegen Handelshemmnisse
Der SWICO und seine Partner begrüssen die Revision der EnV sehr und unterstützen alle Massnahmen, die nicht nur dazu führen, den Stromverbrauch bei Elektrogeräten zu senken, sondern diese auch von Anfang an energieeffizient zu gestalten. Es war dem Verband aber ein ebenso grosses Anliegen, dass die neue EnV verhältnismässig umgesetzt werden kann und dass sie sich nicht zum Schaden der Anbieter auswirkt. Der Verband setzt sich weiter dafür ein, dass die Regelungen der EU zur Energieeffi¬zienz und zum Ecodesign in der Schweiz vollumfänglich übernommen werden. Dies gilt für alle industriell angefertigten Produkte in Bezug auf die Mindestanforderungen, den Geräteumfang, Definitionen, Messnormen, Fristen und Ausnahmen sowie die Dokumentation. Denn Abweichungen führen aus Sicht des SWICO zu Problemen in der Verfügbarkeit im betreffenden Land und zur Gefährdung des freien Warenverkehrs in beiden Richtungen.




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