Onaras-Crash: Ein Fall für den Staatsanwalt

21. Dezember 2006

     

Vor rund einem Jahr stellte die Schweizer E-Mail-Security-Firma Onaras den Betrieb ein. Der frühere Verwaltungsratspräsident Urs Trepp ist jetzt wegen des Verdachts auf betrügerischen Konkurs ins Visier der Justiz geraten.

Am 2. Dezember 2005 hatte Onaras Knall auf Fall den Betrieb eingestellt, am 12. Januar 2006 wurde der Konkurs über die Gesellschaft eröffnet. Im Kollokationsplan, den IT Reseller auf dem Konkursamt Baden einsehen konnte, sind nicht weniger als eine Million Franken offene Forderungen aufgeführt. Die meisten Gläubiger gehen allerdings leer aus, denn bei Onaras war nichts mehr zu holen.


Am Tag der Betriebseinstellung hatte Urs Trepp sämtliches Mobiliar inklusive der Patentrechte der E-Mail-Verschlüsselungs-Appliance Seppmail an seine eigene Gesellschaft Trepp Settlement verkauft. Den Kaufpreis von 1,3 Millionen Franken hat er Onaras nicht in liquiden Mitteln zugeführt, sondern «mit Guthaben verrechnet», wie es im Zirkular des Konkursamtes heisst, das IT Reseller vorliegt. Das Geschäft konnte der Wirtschaftsanwalt Trepp faktisch mit sich selber abschliessen: Seit dem 13. Oktober 2005 war er laut einem Handelsregistereintrag nämlich einziger Verwaltungsrat von Onaras und einzelzeichnungsberechtigt.

Selbst bei der Herbeiführung der Überschuldung könnte Trepp die Finger im Spiel gehabt haben: Auslöser dafür war eine Betreibung über 80'000 Franken, die am 28. November 2005 beim Betreibungsamt Ennetbaden gegen Onaras einging. Absender des Betreibungsbegehrens ist laut einem Auszug, der IT Reseller ebenfalls vorliegt, die ASI Administrative Services. Bei dieser Zürcher Firma, die Schreib- und Sekretariatsarbeiten anbietet, unterhält Trepp eine E-Mail-Adresse.

Diese Geschehnisse unmittelbar vor dem Konkurs haben jetzt Folgen: Das Konkursamt hat bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gemacht. "Die Untersuchung wurde durchgeführt und ein Schlussbericht liegt vor", sagt Erich Kuhn, erster Staatsanwalt des Kantons Aargau. Anfang 2007 will er entscheiden, ob es zur Anklageerhebung oder zur Einstellung des Verfahrens kommt. Die fraglichen Tatbestände sind betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug, Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung und Bevorzugung eines Gläubigers. Im Falle einer Verurteilung drohen Trepp bis zu fünf Jahre Zuchthaus. Trepp wollte sich auf schriftliche Anfrage gegenüber IT Reseller nicht äussern. (bor/sk)

Warum das damalige Management versagt hat und wie es mit Seppmail weitergeht, konnten IT Reseller Premium-Abonnenten bereits in der aktuellen Heftausgabe nachlesen.

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