Ab 1. Januar 2005 werden elektronische Signaturen den
handschriftlichen Unterschriften gleichgestellt, teilt der Bundesrat in einer Pressemitteilung mit. Heute wurde die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die elektronische Signatur verabschiedet.
Die neuen Bestimmungen werden bis dahin noch durch
die technischen und administrativen Vorschriften des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ergänzt. (sk)