Ja zur elektronischen Signatur


Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2003/15

     

Die Rechtskommission (RK) des Ständerates hat zugestimmt, dass die elektronische Signatur die eigenhändige Unterschrift ersetzen kann. Die RK hat sich, wie es in einer Mitteilung heisst, «oppositionslos und mit wenigen Änderungen gegenüber dem Nationalrat hinter das entsprechende Bundesgesetz» gestellt.
Eine Minderheit der RK beantragt allerdings, die zertifizierte elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift nicht gleichzustellen, wenn es der Schutz der schwächeren Vertragspartei verlangt und übereilte Vertragsabschlüsse verhindert werden sollen.
Die Ständeratskommission verzichtet im Gegensatz zur Grossen Kammer auf Strafbestimmungen im Gesetz über die elektronische Signatur. Vom Nationalrat durch die RK übernommen wurde, dass künftig jede Person ohne Nachweis eines Interesses Auskunft über ein Grundstück erhalten soll. (sk)


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Was für Schuhe trug der gestiefelte Kater?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER