Urheberrecht: Mehr Arbeit für Provider, Download weiter legal

Der Download von Medien aus illegalen Quellen soll in der Schweiz weiter zulässig bleiben, empfiehlt eine Arbeitsgruppe, die sich die letzten Monate mit dem Urheberrecht auseinandergesetzt hat. Dafür rücken Uploader und Anbieter verstärkt ins Visier.
9. Dezember 2013

     

Die im August 2012 ins Leben gerufene Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) hat Ende letzte Woche ihren Schlussbericht vorgelegt. Das Ergebnis der rund ein Jahr andauernden Analyse und Diskussion um das Urheberrecht im digitalen Zeitalter ist ein Massnahmenpaket, bestehend aus fünf Schwerpunkten: Verbesserung der Information für die Konsumenten, Ausbau und damit Steigerung der Attraktivität legaler Angebote, Vereinfachung der Bekämpfung der Piraterie, Steigerung der Effizienz und Transparenz der Verwertungsgesellschaften sowie Anpassung der Schranken des Urheberrechts an die neusten Entwicklungen.

Konkret heisst es, dass Downloads zulässig, unbewilligte Uploads dagegen weiter verboten bleiben sollen. Bezüglich Piraterie legt man den Fokus denn auch auf kommerzielle Piraten-Websites und Unternehmen, die diese betreiben, von einer Verfolgung der Internet-User hält die AGUR12 derweil wenig. "Access Provider sollen Anschlussinhaber auf behördliche Anweisung hin zwar bekanntgeben müssen, aber nur dann, wenn der User in grossem Ausmass rechtswidrig in Tauschbörsen Inhalte anbietet, und erst nach einem vorgängigen aufklärenden Hinweis, den der Access Provider dem Anschlussinhaber auf Aufforderung des Rechteinhabers oder einer zuständigen Behörde zustellt", heisst es in einer Medienmitteilung.


Was die Unternehmen und Betreiber von kommerziellen Piraten-Websites betrifft, so sollen in der Schweiz befindliche Provider nach Vorstellung der AGUR12 auf behördliche Anweisung hin in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Quellen über IP- und DNS-Blocking sperren können. "Sämtliche Sperrmassnahmen sind durch die zuständige Behörde in geeigneter Form öffentlich bekannt zu machen und dürfen die technische Funktionsfähigkeit des IP- oder DNS-Systems nicht gefährden", meint die AGUR12 weiter. Die Schranke für schwerwiegende Fälle sei dabei so anzusetzen, dass der Provider nicht übermässig Sperrmassnahmen einrichten müsse. Und: Die Rechteinhaber sollen die Provider für den Aufwand, der ihnen durch die Zugangssperren entstehen, angemessen entschädigen.

Ausserdem empfiehlt die AGUR12, zu prüfen, wie die Urheberrechte im Zusammenhang mit Social-Media-Plattformen gewahrt werden können. (mv)




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