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Wie die Schweizerische Lauterkeitskommission in einem Grundsatzurteil jetzt feststellte, handelt unlauter, wer ungefragt Werbemitteilungen an Private faxt. Laut der auf Rechtsfragen im Internet spezialisierten Juristenorganisation Jurisnet kann das Urteil auch auf nicht angeforderte Werbung per E-Mail und SMS angewandt werden.
Die Lauterkeitskommission ist ein paritätisch aus Werbern, Konsumenten, und Medienschaffenden zusammgesetztes Gremium. Sie ist das ausführende Organ der "Stiftung der Schweizer Werbewirtschaft für die Lauterkeit in der Werbung". (mvb)