Online zu mehr Arbeitssicherheit

Arbeitgeber sind für die Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Der SWICO führt online durch den Prozess.

Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2010/04

     

Unfälle geschehen nicht – sie werden verursacht. Die Folgerung aus diesem Grundsatz der Unfallforschung lautet, dass Unfälle verhindert werden können. Doch mit welchen Mitteln und zu welchem Preis? Der Gesetzgeber spricht im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von «Massnahmen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.» (Art. 6 Abs. 1 ArG/Art. 328 Abs. 2 OR). Selbstverständlich braucht ein reiner Bürobetrieb nicht dieselben Massnahmen zu treffen wie eine Schreinerei. Aber jeder Arbeitgeber muss nachweisen können, dass er seine gesetzlichen Pflichten gemäss Arbeitsgesetz, Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten und Unfallversicherungsgesetz erfüllt.
Nebst den gesetzlichen Vorgaben sprechen auch soziale und wirtschaftliche Argumente für ein betriebliches Arbeitssicherheitssystem. Die Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung UVG führt aus, dass Betriebe, die sich an einem Programm für integrierte Sicherheit beteiligen, durchschnittlich pro Jahr rund 250 Franken je Beschäftigten sparen.
Der SWICO bietet mit seiner Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine strukturierte Onlinelösung an, die mit einfachstem Handling Schritt für Schritt durch die verschiedenen Prozesse der Arbeitssicherheit führt. Die Lösung ist von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS zertifiziert. Mehr Informationen auf www.swico.ch (Business Services) oder info@swico.ch.


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