Neugründungen & Konkurse

Gründung

Firma Infinity 8 Labs AG
Adresse Zentrum Staldenbach 5
PLZ/Ort/Kt 8808 Pfäffikon SZ SZ
SIC 7374, , , , ,
Rechtsform Aktiengesellschaft
Gründungsdatum 11. Februar 2025
Kapital Fr. 100000.–
Name Deiss Stefan
Funktion Mitglied
Unterschrift Einzelunterschrift
Kapital Fr. 0.–
Zweck Der Zweck des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb digitaler Medienlösungen, digitaler Plattformen für over-the-top-Video oder Streaming-Media, Loyalitätsprogramme, Pay-per-View und Mikrotransaktionen, Peer-to-Peer-Kundeninteraktion, Gamification und fraktionierte Medieninhalte unter Verwendung von künstlicher Intelligenz, Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Verhaltenswissenschaften, Ultrabreitband-Sensoren und Quantum-Kryptographie. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, sich an zweckverwandten Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann, insbesondere zugunsten von nahe stehenden und anderen Gesellschaften Finanzierungen gewähren, Sicherheiten aller Art stellen oder auf andere Weise Verpflichtungen dieser Gesellschaften absichern oder garantieren. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, für eigene Verbindlichkeiten sowie anderen Gesellschaften (einschliesslich direkten oder indirekten Aktionären der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) Sicherheiten aller Art, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen oder Abtretungen von Aktiven der Gesellschaft, oder Garantien stellen, Solidarschuldner schäften oder Bürgschaften eingehen oder andere Weise Verpflichtungen dieser anderen Gesellschaften absichern oder garantieren, ob entgeltlich oder nicht. Weiter kann sie mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken.


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