Von alpinen und anderen Spitzenleistungen: Ein Blick auf den IT-Dienstleistungs-Bereich


Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2011/01

     

Kürzlich durfte ich an der Lauberhorn-Abfahrt in Wengen als Zuschauer teilnehmen. Da wurde mir plötzlich klar, was herausragende Leistungen auszeichnen. Sportlerinnen und Sportler in Topform
machen Veranstaltungen wie ein Skirennen erst zu einem erfolgreichen Anlass. Genauso unabdingbar sind jedoch die zahlreichen Organisatoren, die im Hintergrund konzipieren und koordinieren, sowie Helfer, die vor Ort tatkräftig anpacken. Nur mit ihnen kommen die Spitzenleistungen am entscheidenden Tag überhaupt zur Geltung.
In dieser Hinsicht ähneln sich Sportereignisse und die Erbringung von IT-Dienstleistungen stark: Der Kunde sieht – ähnlich wie der Zuschauer am Wengener Pistenrand oder zuhause am Bildschirm – das Resultat aller Mühe. Dass es für IT-Topleistungen auch Heerscharen von Mitarbeitenden im Verborgenen braucht, ist zwar klar, für den Nutzer aber selten etwas, woran er seine Gedanken verschwendet. Im Gegensatz zu den Organisatoren und Helfern am Lauberhorn bekommen die Services Manager, Rechenzenter-Mitarbeitenden und Software-Paketierer die Begeisterung der Kunden selten direkt zu spüren. Trotzdem müssen sie tagtäglich mit vollem Elan Topleistungen erbringen. Die hohe Kunst von professionellen IT-Services liegt also auch darin, die Mitarbeitenden zu motivieren und ihnen klar zu machen, wie wichtig sie für das Gesamtsystem sind.
IT-Dienstleister sind den Alpinisten in einem weiteren Punkt ähnlich: Um Topleistungen zu erbringen, benötigen auch sie exzellentes Material. Für IT-Pro­vider ist es demnach unerlässlich, Trends von morgen aufzunehmen, damit die Kunden bereits heute vom neusten Rennmaterial – so zum Beispiel Cloud Computing oder Client-Virtualisierung – profitieren können.

Neue Entwicklungen wollen rechtlich abgesichert sein

Neuartige Technologien und Services bedürfen einer gründlichen Prüfung. Denn wer möchte schon einen Sturz in Kauf nehmen? Von unsicherem Material sind die Finger zu lassen – dies gilt für den Nutzer, aus Reputationsgründen aber auch für Anbieter und Händler.
Beim Wintersport sind die Richtlinien zwar kompliziert aber klar: Der Internationale Skiverband (FIS) beschreibt in mehrseitigen Regelwerken detailliert, welchen Spezifikationen die Wettkampfausrüstung jeder Wintersportdisziplin zu entsprechen hat. Von der Länge und Breite der Skis über die Dicke der Skischuhsohle bis hin zur Verformbarkeit der Skibrille: Alles ist geregelt. Anders bei IT-Services wie Cloud Computing. Unsicherheit herrscht hier besonders betreffend Security- und Compliance-Aspekten. Es zeigt sich, dass Herkunft der Anbieter, Speicherort von Daten wie auch die Gültigkeit nationaler Datenschutzgesetze für das jeweilige Betriebspersonal genau abzuklären sind. Dann steht einer sorgenfreien Nutzung und dem gewünschten Mehrwert für das Unternehmen nichts im Wege.

Mit Schweizer Qualität an die Spitze

Grundsätzlich ist die Sicherheit der Datenhaltung definiert durch die Gesetzgebung des Landes, in dem sich das Rechenzentrum des Providers und damit die Daten des Kunden befinden. Es ist also entscheidend, wo sich die Daten und das Betriebspersonal physisch befinden und wie Datenschutz und -sicherheit dort gehandhabt werden. Wer den geltenden Vorschriften entspricht und auch nicht gegen allfällig Kleingedrucktes in Kundenverträgen verstösst, kann aus rechtlicher Sicht seine Daten problemlos auslagern – auch ins Ausland. Die Anforderungen an den Standort der Daten und an den Betrieb müssen in den Verträgen mit den Providern genau festgehalten werden. Zudem müssen die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen betreffend Datenschutz sowie Einhaltung von allfälligen Vertragseinschränkungen vom Cloud-Anbieter schriftlich garantiert sein.
Seriöse Provider bieten die notwendige Transparenz und Rechtssicherheit auf dem hierzulande gewohnten Niveau. Wer seine Daten verstärkt schützen muss, wählt sinnvollerweise einen Provider, der seine Rechenzentren in der Schweiz nach den hiesigen Standards betreibt, somit den Schweizer Datenschutzregeln folgt und zudem über eine gute Reputation und finanzielle Stabilität verfügt.
So hatte auch Simon Ammann an den Olympischen Winterspielen von Vancouver vor einem Jahr nichts zu befürchten – seine neue Bindung war FIS-regelkonform. Weit weniger diskussionsbehaftet, wohl aber nicht ganz so perfekt, ist die diesjährige Lauberhorn-Abfahrt für die Schweizer Front ausgegangen. Aber weil wir uns selten mit dem zweiten Platz zufriedengeben, wird Didier Cuche hoffentlich nächstes Jahr nochmals im Wengener Wettkampf antreten.
Channel Insight crack
In der Rubrik «Channel Insight» lassen wir in jeder
Ausgabe von Swiss IT Reseller eine Persönlichkeit aus der Schweizer IT- beziehungsweise Channel-Szene zu Wort kommen. crackcrack


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