Bundesrat macht aus dem NCSC ein Bundesamt

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19. Mai 2022 - Da Cybersicherheit immer wichtiger werde und eine staatspolitische Aufgabe sei, will der Bundesrat das bisherige Nationale Zentrum für Cybersicherheit stärken und in ein neues Bundesamt umgestalten.

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) soll zum Bundesamt werden. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 beschlossen. Das Finanzdepartement (EFD) von Ueli Maurer soll bis Ende 2022 Vorschläge ausarbeiten, wie das neue Bundesamt gestaltet werden soll und in welchem Departement es anzusiedeln ist – bisher war das NCSC im EFD untergebracht, hat sich seit der Gründung im Jahr 2019 aber stark weiterentwickelt: Die technische Fachstelle GovCert wurde ausgebaut, eine Anlaufstelle für Meldungen von Cyber-Vorfällen aus der Bevölkerung etabliert und ein Schwachstellenmanagement auf die Beine gestellt. Heute beschäftigt das NCSC rund 40 Personen.

Die Aufgaben des NCSC, so der Bundesrat, werden mit steigender Bedeutung der Cybersicherheit immer umfangreicher. Es soll deshalb künftig als eigenständige Organisation geführt werden. Neben einem neuen Bundesamt hatte der Bundesrat auch Varianten wie die Auslagerung aus der zentralen Bundesverwaltung, den gemeinsamen Betrieb mit den Kantonen oder eine Umwandlung in ein Public-Private-Partnership erwogen. Nun ist er zum Schluss gekommen, dass Cybersicherheit als staatspolitisch wichtige Aufgabe auch in Zukunft direkt durch eine Bundesrätin oder einen Bundesrat geführt werden soll, wie es in der Mitteilung heisst, und gestärkt in ein Bundesamt für Cybersicherheit überführt wird. (ubi)

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