Verordnung zum neuen DSG in Vernehmlassung

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29. Juni 2021 - Das Parlament hat in der Herbstsession 2020 das neue Datenschutzgesetz (nDSG) verabschiedet. Damit es in Kraft treten kann, müssen die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) angepasst werden. Die Vernehmlassung dazu wurde nun eröffnet.

Das Vernehmlassungsverfahren für das neue Datenschutzgesetz (nDSG) wurde gestartet und läuft bis zum 14. Oktober 2021. Die Verordnung (VDSG) soll Ende 2022 in Kraft treten, zeitgleich mit dem neuen Datenschutzgesetz. Der genaue Zeitplan wird vom Bundesrat zu gegebener Zeit festgelegt.

Die neue Datenschutzverordnung soll hierzulande in Zukunft einen besseren Schutz von personenbezogenen Daten gewährleisten. Insbesondere wird der Datenschutz an die technologische Entwicklung angepasst, das Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf personenbezogene Daten gestärkt und die Transparenz bei der Erfassung von personenbezogenen Daten verbessert, so das Bundesamt für Justiz in einer Mitteilung.

Gleichzeitig gewährleisten die neuen Regeln die Einhaltung des EU-Rechts und ermöglichen die Ratifizierung der überarbeiteten Europaratskonvention 108 zum Datenschutz. Diese Anpassungen seien wichtig, um sicherzustellen, dass die Schweiz weiterhin von der EU als Drittland mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkannt wird und grenzüberschreitende Datenübermittlungen ohne zusätzliche Anforderungen möglich sind, heisst es weiter.

Mehrere Bestimmungen des neuen Datenschutzgesetzes (nDSG) müssen dazu auf der der Verordnungsebene präzisiert werden. Daher müssen die entsprechenden Ausführungsbestimmungen des nDSG vor Inkrafttreten des Gesetzes noch erheblich geändert werden. (swe)

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