Sunrise genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrates

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9. April 2020 - Die Aktionäre von Sunrise haben an der ordentlichen Generalversammlung alle Anträge des Verwaltungsrats vollständig durchgewunken. An der Veranstaltung waren vom unabhängigen Stimmrechtsvertreter insgesamt 59,88 Prozent des Aktienkapitals vertreten.

An der heutigen Jahreshauptversammlung der Aktionäre von Sunrise stimmten die Aktionäre allen Anträgen des Verwaltungsrates zu. Die bei der Versammlung anwesenden unabhängigen Aktionäre repräsentierten 59,88 Prozent des gesamten Aktienkapitals (75,79% der eingetragenen stimmberechtigten Aktien). Die bisherigen Vorstandsmitglieder Ingo Arnold, Ingrid Deltenre, Michael Krammer und Christoph Vilanek wurden für ein zweites Jahr bestätigt. Zudem wählte die Generalversammlung Thomas D. Meyer, Thomas Karlovits, Sonja Stirnimann und Henriette Wendt für eine einjährige Amtszeit in den Verwaltungsrat. Die Generalversammlung wählte Thomas D. Mayer für eine Amtszeit von einem Jahr zum Präsidenten des Verwaltungsrates. Die Versammlung wählte auch Ingrid Deltenre zur Vorsitzenden des Vergütungsausschusses und wählte die Ausschussmitglieder wie vorgeschlagen.Im Anschluss an die Generalversammlung wählte der Verwaltungsrat einerseits Michael Krammer zum Vizepräsidenten und andererseits die Mitglieder des Revisionsausschusses, der derzeit aus Ingo Arnold, Thomas Karlovits und Sonja Stirnimann besteht.

Der Geschäftsbericht, die Konzernrechnung und die statutarische Jahresrechnung der Sunrise Communications Group für das Jahr 2019 wurden genehmigt. Gleichzeitig stimmten die Aktionäre auch dem Vorschlag des Verwaltungsrats zu, eine Dividende von 198,3 Millionen Franken oder 4,40 Franken pro Aktie als Dividende auszuschütten, was einem Dividendensatz von 5,6 Prozent des Schlusskurses vom 7. April 2020 entspricht. (swe)

Die Generalversammlung prüfte und genehmigte auch den jährlichen Vergütungsbericht 2019, genehmigte die Obergrenze für die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats für 2019 bis zur nächsten Generalversammlung im Jahr 2021 und die Obergrenze für die Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für 2021; die Generalversammlung stimmte auch dem Antrag des Verwaltungsrats zu, Zurich Keller & Co. bis zum Ende der nächsten Generalversammlung als unabhängige Rechtsanwälte wiederzuwählen. Die Generalversammlung genehmigte ebenfalls die Wiederwahl von Ernst & Young Zürich als Rechnungsprüfer für das Jahr 2020. Auch die Schaffung von zusätzlichem genehmigtem Aktienkapital gemäss Artikel 3a der Statuten wurde genehmigt. (swe)

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