Bund verschiebt 5G-Richtlinien auf unbestimmte Zeit

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13. Februar 2020 - Der Bund hat noch kein Messverfahren für die Kontrolle der Grenzwerte bei 5G festgelegt, was bedeutet, dass deren Einhaltung nicht gemessen werden kann. Das hat Auswirkungen auf die Definition von 5G-Richtlinien.

Die Mobilfunkgeneration 5G ist in der Schweiz wegen Verzögerungen in der Bundesverwaltung ins Stocken geraten. Die Kantone warten weiter auf Richtlinien für die neue Technologie. Dabei geht es um eine konkrete Definition eines Messverfahrens, um die Einhaltung der vorgegeben Richtlinien zu testen. Die Kantone erteilen zurzeit trotzdem teilweise Bewilligungen für Anlagen, obwohl eine Einhaltung der Grenzwerte messtechnisch noch gar nicht kontrolliert werden kann. Insbesondere stehen Ausführungsbestimmungen des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) aus.

In einem Brief an die Kantone hält der Bund fest, dass er weiter an technischen Richtlinien arbeite. "Einen konkreten Zeithorizont für diese Arbeiten können wir nicht nennen", heisst es. Die Ausarbeitung werde "noch einige Zeit in Anspruch nehmen".

Das Bafu bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA entsprechende Berichte und begründet die Verzögerungen unter anderem mit Tests, die im realen Betrieb gemacht werden sollen. Dazu bestehe weltweit noch kein Standard, den das Bafu für seine Empfehlung beiziehen könnte. Die Vollzugshilfen würden zudem auf die Messmethoden abgestimmt, welche derzeit beim Institut für Meterologie (Metas) in Erarbeitung sind.

Die Telekomanbieter hatten bereits vor einem Jahr die Konzessionen für ein umfassendes 5G-Netz erhalten. Dass die Nutzung nach wie vor eingeschränkt ist, stösst auch in den Kantonen auf Kritik. "Wir erwarten vom Bund, dass wir möglichst bald die nötigen Rahmenbedingungen erhalten, um arbeiten zu können", so der Freiburger Bau- und Umweltdirektor Jean-François Steiert gegenüber der "NZZ". (swe)

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