Im Handelsregisteramt Zug Gebühren mit Bitcoin bezahlen

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10. Juli 2019 - Auf Basis einer auf Kryptowährungen zugeschnittenen POS-Lösung vom Zuger IT-Dienstleister Inacta können Gebühren im Handelsregisteramt Zug ab sofort mit Bitcoin bezahlt werden.

Schon bisher war es im Handelsregisteramt Zug möglich, das Kapital eines Unternehmens mittels Sacheinlage in Kryptowährungen zu liberieren oder eine zugestellte Rechnung in Bitcoin oder Ether zu bezahlen. Neu kommt die Möglichkeit hinzu, Gebühren direkt vor Ort in Bitcoin zu bezahlen. Dabei scannt der Kunde mit einer handelsüblichen Wallet auf seinem Smartphone eine eigens für seine Transaktion generierte Empfangsadresse in Form eines QR-Codes und überweist den entsprechenden Betrag in Bitcoin.

Der Kanton Zug erhält den Betrag dann in Schweizer Franken – für die Umrechnung ist das Krypto-Unternehmen Bitcoin Suisse zuständig. Im Hintergrund des Zahlungsvorgangs steht die POS-Lösung Inapay des Zuger IT-Dienstleisters Inacta. (ubi)

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