Keine Gesichtserkennung für San Francisco

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15. Mai 2019 - Die Behörden von San Francisco dürfen keine Gesichtserkennungssysteme einsetzen. Auch für andere Überwachungstechnologien gelten nach einem Stadtratsbeschluss sehr strenge Vorschriften.

Gesichtserkennung ist für die Behörden der Stadt San Francisco tabu. Auch für andere Überwachungstechniken gelten künftig äusserst strenge Regeln. Dies hat der Stadtrat der nordkalifornischen Tech-Metropole mit einem Stimmenverhältnis von acht zu eins am 14. Mai 2019 beschlossen. Damit nimmt San Francisco eine Pionierrolle beim Schutz der Bürgerrechte vor elektronischer Überwachung ein – nicht nur in den USA, sondern weltweit, wie das Gegenbeispiel China zeigt.

Auch wenn nur die Gesichtserkennung explizit völlig verboten ist, gelten für sämtliche anderen Überwachungstechnologien hohe Hürden bezüglich Genehmigung und Transparenz. So braucht es im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens ein öffentliches Hearing. Genehmigt wird nur, wenn die Überwachungstechnik nachgewiesenermassen diskriminierungsfrei eingesetzt wird. Im entsprechenden Dokument merkt der Stadtrat an, Überwachungstechnologien seien in der Vergangenheit oft dazu verwendet worden, bestimmte Communities und Menschengruppen einzuschüchtern und zu unterdrücken.

Die neuen Vorschriften betreffen alle Arten von Überwachungstechnologie. Namentlich erwähnt werden zum Beispiel IMSI-Catcher, Video- und Audioüberwachung, Systeme zur Schusserkennung, Software und Hardware zur automatischen Erfassung von Autonummern oder biometrische Systeme. Erlaubt sind Überwachungstechnologien in bestimmten Situationen, zum Beispiel zur Video- und Audioaufzeichnung in den Verhörräumen der Polizei sowie generell bei Gefahr im Verzug – aber dann für maximal sieben Tage. Ebenfalls nicht betroffen sind Überwachungseinrichtungen, die dem US-Bundesrecht unterstehen, etwa in Schiffs- und Flughäfen. (ubi)

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