Beschaffungsstreit: Abacus siegt vor Bundesgericht

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28. Januar 2019 - Abacus hat im Rechtsstreit gegen die St. Galler Gemeinde Wittenbach vor dem Bundesgericht einen Sieg errungen. Das Unternehmen hatte die Freigabe von Leistungsverzeichnissen eingefordert.

Der Software-Anbieter Abacus hat im Kampf gegen die St. Galler Gemeinde Wittenbach gewonnen, wie "Inside-it.ch" unter Berufung auf die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Beim Streit ging es um die Vergabe von IT-Projekten – dieser war bis vor das Bundesgericht gelangt. Abacus forderte von der Gemeinde die Veröffentlichung des Leistungsverzeichnisses für in der Vergangenheit vergebene Aufträge.

Begonnen hatte der Rechtsstreit bereits 2015. Damals richtete sich die Beschwerde seitens Abacus gegen die Gemeinde Wittenbach sowie das damalige Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen (VRSG), das heute unter dem Namen Abraxas Informatik bekannt ist. Hauptkritik war die Vergabe von IT-Projekten von Gemeinden im Kanton St. Gallen. Abacus warf dem VRSG vor, ein Monopol zu besitzen, wodurch Gemeinden im Kanton ihre Projekte gar nicht mehr öffentlich ausschreiben liessen. Das Verwaltungsgericht St. Gallen wies die Klage damals allerdings ab, wonach Abacus das Urteil weiter vor das Bundesgericht zog.

Zwar wurde der Streit zwischen Abacus und Abraxas und den St. Galler Gemeinden durch einen Vergleich beigelegt, wobei sich die Gemeinden zur Konformität bei der Vergabe von IT-Aufträgen verpflichteten. Im Fall der Gemeinde Wittenbach beharrte Abacus aber auf die Freigabe der Leistungsverzeichnisse bis vor Bundesgericht. Durch das nun gesprochene Urteil wird die Gemeinde Wittenbach dazu verpflichtet, Abacus den Zugang zu den geforderten Dokumenten zu gewähren. (swe)

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