Neue MwSt.-Pflicht auf Kleinsendungen aus dem Ausland

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1. November 2018 - Im nächsten Jahr tritt eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Ab 1. Januar 2019 sollen ausländische Versandhändler denen mit Sitz in der Schweiz gleichgestellt werden. Die bisherige Warenwert-Freigrenze von 65 Franken gilt damit nicht mehr.

Das Eidgenössische Finanzdepartement teilt eine neue Regelung für den Versandhandel mit, die Auswirkungen auf die Mehrwertsteuererhebung auf Kleinsendungen aus dem Ausland hat.

Bisher hat die Zollverwaltung bei Sendungen unter einem Waren- und Versandkostenwert von 65 Franken auf Erhebung des Mehrwertsteuerbetrags verzichtet. Ab 1. Januar 2019 gilt aber folgendes: Erzielt ein Versandhändler mindestens 100'000 Franken Umsatz im Jahr aus Kleinsendungen, gelten seine Lieferungen als Inlandlieferungen, und er wird folglich in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.

Der Bundesrat will mit dem Vorstoss den Wettbewerbsnachteil für den Schweizer Online-Handel gegenüber der ausländischen Konkurrenz aufheben. "CE Today" bezweifelt allerdings, wie die Schweiz etwa chinesische Händler zu dieser Steuerabgabe bewegen möchte und wie deren Umsatz überhaupt ermittelt werden kann. Es ist eher wahrscheinlich, dass die Händler immer wieder neue Wege finden, das revidierte Gesetz durch manipulierte Preisdeklarationen oder undurchsichtige Liefermengen zu umgehen. (rpg)

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