US-Online-Handel verliert Steuerprivileg

US-Online-Handel verliert Steuerprivileg - Bild 1

22. Juni 2018 - Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass auch Online-Händler ohne physische Präsenz fortan eine Verkaufssteuer erheben müssen. E-Shop-Betreiber werden mit dem Urteil klassischen Detaillisten gleichgestellt.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein Urteil aus dem Jahr 1992 aufgehoben, welches US-Online-Händler de facto von der Umsatzsteuer befreite. Bis anhin mussten E-Shop-Betreiber nur in jenen Gliedstaaten eine Umsatzsteuer (Sales Tax) bezahlen, in denen sie eine physische Präsenz betrieben, wozu neben Ladengeschäften auch Lager oder Büros gezählt wurden.

Damit waren traditionelle Detaillisten über Jahre gegenüber Online-Händlern steuerlich benachteiligt und den Gliedstaaten entgingen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Im jetzt erlassenen Urteil wird eine Studie zitiert, in der von jährlichen Steuerausfällen in Höhe von 34 Milliarden Dollar die Rede ist. Zudem waren Online-Riesen wie Amazon mit der Regelung während Jahren gegenüber den konventionellen Detaillisten im Vorteil, wobei diverse Konzerne wie Amazon oder Walmart bereits vor geraumer Zeit dazu übergegangen sind, von ihren Kunden eine Verkaufssteuer erheben, auch wenn sie nicht dazu gezwungen sind.

Das Urteil des Supreme Court ist allerdings denkbar knapp ausgefallen. Nur fünf der neuen Richter stimmten für die neue Regelung. (rd)

Copyright by Swiss IT Media 2024