Energiegesetz ändert

8. Juli 2012

Per 1.7.2012 tritt die Änderung von Art. 8 des Energiegesetzes (EnG) in Kraft: Es gelten neue Regelungen für das Inverkehrbringen von serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten; bei Elektrogeräten betrifft es auch den Standby-Verbrauch. In Zukunft soll der Bundesrat Verbrauchsvorschriften direkt erlassen können, ohne zuvor freiwillige Verpflichtungen der Branchen anzustreben. Der Swico hat diese Gesetzesänderung unter der Voraussetzung gutgeheissen, dass EU-Richtlinien und Verordnungen zu elektrischen Geräten zeitgleich und im Wortlaut identisch in der Schweiz übernommen werden. Elektrische Geräte werden nicht speziell für den Schweizer Markt produziert oder gekennzeichnet, daher machen direkte Vorschriften in der Schweiz nur Sinn, solange diese den Anforderungen in der EU entsprechen.
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