Apple-Steuerstreit: EU-Kommission legt Berufung gegen Urteil ein
Quelle: curia.europa.eu

Apple-Steuerstreit: EU-Kommission legt Berufung gegen Urteil ein

Nachdem Apple vom EU-Gericht in Luxemburg von einer Steuernachzahlung über 13 Milliarden Euro befreit wurde, reicht die klagende EU-Kommission um Margrethe Vestager nun Berufung gegen das Urteil ein.
29. September 2020

     

Der Prozess der EU-Kommission und deren Chefin, der EU-Kommissarin Margrethe Vestager, gegen Apple, der 2016 seinen Anfang nahm ("Swiss IT Reseller" berichtete), geht in die nächste Runde. Dies geht aus einer Stellungnahme auf der Website der EU-Kommission hervor. Die Kommission will nach dem Scheitern vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg Berufung gegen das Urteil einlegen. Der Fall soll damit vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommen.

Nachdem Apple 2016 aufgrund angeblicher steuerlicher Vorteile in Irland zu einer Nachzahlung von 13 Milliarden Euro verdonnert wurde, kippte der EU-Gerichtshof in Luxemburg im Juli 2020 die Forderung und befreite Apple von der Nachzahlung. Apple vertrat den Standpunkt, die Gewinne bereits in den USA versteuert zu haben und keine Sonderkonditionen von Irland bekommen zu haben. Das Urteil gilt als herber Rückschlag für die EU-Kommission im Kampf gegen Steuervorteile grosser Tech-Unternehmen ("Swiss IT Reseller" berichtete).


Vestager spricht in ihrem Statement davon, dass das Gericht in Luxemburg Fehler bei der Beurteilung des Falls gemacht habe und unterstrich die Bemühungen der Kommission, "dass alle Unternehmen, ob gross oder klein, ihren gerechten Anteil an der Steuer zahlen." Vestager fügt an: "Wir müssen unsere Bemühungen fortsetzen, die richtigen Gesetze zu erlassen, um Schlupflöcher zu schliessen und Transparenz zu gewährleisten. Es liegt also noch mehr Arbeit vor uns – auch um sicherzustellen, dass alle Unternehmen, auch die digitalen, ihren gerechten Anteil an Steuern dort zahlen, wo er rechtmässig fällig ist." (win)


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