Amazon.com liefert nicht mehr in die Schweiz
Quelle: Amazon

Amazon.com liefert nicht mehr in die Schweiz

Per 26. Dezember 2018 stellt Amazon.com die Lieferungen in die Schweiz ein. Grund dafür ist eine Änderung im hiesigen Mehrwertsteuergesetz.
4. Dezember 2018

     

Amazon.com liefert ab dem 26. Dezember 2018 nicht mehr in die Schweiz, wie "20 Minuten" berichtet. Demnach hat der Online-Händler die rund 100'000 Schweizer Kunden darüber informiert, dass ab diesem Datum ab der Seite Amazon.com keine Lieferungen in die Schweiz mehr getätigt werden. Betroffenen Kunden rät Amazon.com, künftig über die europäischen Ableger wie Amazon.de zu bestellen.

Grund für den Lieferstopp ist eine Änderung des hiesigen Mehrwertsteuergesetzes, die per 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Ab dann müssen ausländische Versandhändler, die mindestens 100'000 Franken Umsatz in Jahr mit Kleinsendungen in die Schweiz erwirtschaften, hier Mehrwertsteuer bezahlen, weil ihre Lieferungen als Inlandlieferungen gelten und somit mit denjenigen der Schweizer Versandhändler gleichgestellt werden. Die bisherige Warenwert-Freigrenze von 65 Franken gilt dann nicht mehr.


E-Commerce-Experte und Meineinkauf-CEO Jan Bomholt taxiert den Lieferstopp gegenüber "20 Minuten" als Sieg: "Eines der wertvollsten Unternehmen der Welt resigniert vorerst vor der Schweiz. Das ist ein Etappensieg für den Schweizer Handel." Zudem ist er davon überzeugt, dass es in absehbarer Zeit auch kein Amazon.ch geben werde.

Patrick Kessler, Geschäftsführer des Verbands des Schweizer Versandhandels (VSV), kann derweil die Reaktion von Amazon nicht ganz nachvollziehen: "Es muss irgendwelche prozessualen Abwicklungsprobleme mit den Schweizer Zoll- und Mehrwertsteuerangaben geben." Im digitalen Zeitalter sei es keine Kunst, die Schweizer Gesetze umzusetzen und zudem sei in den USA das Steuerrecht viel komplizierter. (abr)


Weitere Artikel zum Thema

Amazon plant zweiten Firmensitz

5. November 2018 - Amazon will einen zweiten Hauptsitz aufbauen. Die Verhandlungen für den Standort sind in vollem Gang, eine Entscheidung soll noch dieses Jahr fallen.

Neue MwSt.-Pflicht auf Kleinsendungen aus dem Ausland

1. November 2018 - Im nächsten Jahr tritt eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Ab 1. Januar 2019 sollen ausländische Versandhändler denen mit Sitz in der Schweiz gleichgestellt werden. Die bisherige Warenwert-Freigrenze von 65 Franken gilt damit nicht mehr.

Amazon: Kursverluste trotz Rekordquartal

29. Oktober 2018 - Onlineriese Amazon schrieb im dritten Quartal 2018 einen Gewinn von 2,9 Milliarden Dollar – ein neuer Rekord und offenbar trotzdem nicht gut genug für die Anleger.


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Vor wem mussten die sieben Geisslein aufpassen?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER