Switch wehrt sich gegen Bakom-Entscheid
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Switch wehrt sich gegen Bakom-Entscheid

Switch ist mit dem Entscheid des Bakom zugunsten der Hosting-Provider nicht zufrieden und zieht es in Betracht, die Verfügung von Mitte April anzufechten.
15. April 2011

     

Anfang Woche hatte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ein durch diverse Hosting-Provider iniziiertes Aufsichtsverfahren gegen Switch abgeschlossen und der Registrierungsstelle im Umgang mit dem Tochterunternehmen Switchplus Auflagen gemacht (Swiss IT Reseller berichtete). Nun meldet sich Switch zu Wort. Man sei mit dem Entscheid des Bakom nicht zufrieden und erwäge eine Anfechtung der Verfügung. Das Bundesamt werfe Switch diskriminierendes und intransparentes Verhalten gegenüber anderen Marktteilnehmern vor, heisst es in der Mitteilung. Über diese Beurteilung sei man erstaunt, weil sowohl das Zürcher Handelsgericht als auch die Wettbewerbskommission (Weko) zu einem anderen Urteil gekommen seien (Swiss IT Reseller berichtete).


Der Verweis auf die Tochter Switchplus geschehe via Switch.ch, die vom Bakom delegierte Registrierung von Domain-Namen derweil über Nic.ch. Auf diesem Portal würde man alle Marktteilnehmer gleichwertig, transparent und diskriminierungsfrei darstellen, so Switch. Die "ungerechtfertigte Verfügung des Bakom" referenziere derweil auf die Darstellung von Switchplus auf der Webseite Switch.ch, auf der alle Tätigkeiten von Switch dargestellt würden. Daher ordnet Switch den Bakom-Entscheid als "Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit des Unternehmens" ein. (abr)


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