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Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2000/07

     

BMG und Sony bieten Download-Musik an: Die Musikunternehmen wollen beide in den nächsten Monaten mit dem Online-Verkauf von Musik in elektronischer Form beginnen. BMG kündigte dies letzte Woche an, Sony informiert am Montag. Beide benutzen «sichere» Formate.
Sega «verschenkt» Dreamcast: Sega will in den USA mit einer neuen Preisstrategie mehr Kunden gewinnen. Ihre Spielkonsole «Dreamcast» gibt sie de facto kostenlos ab: Kunden erhalten ihr Geld zurück, müssen aber den Sega-Internet-Dienst abonnieren.
MP3-Player mit Festplatte: Die Schweizer Uhu Trading bietet einen MP3-Player, der bis 81 Stunden MP3-Musik in hoher Qualität speichern kann – dank einer 4,8-GB-Festplatte. Der «PJB-100» hat einen USB-Anschluss und kostet 1390 Franken.
Neuer Game Boy verzögert? Nintendo muss die Lancierung ihres neusten Game Boy im August möglicherweise aufschieben. Die dazu nötigen Chips und Anzeigen sind offenbar nicht in genügender Zahl vorhanden. Als neuer Termin wird Dezember gehandelt.
Pentium III-Flügel: Yamaha hat einen Flügel mit eingebautem Pentium-III-Computer gebaut. Das Musikinstrument kostet 333’000 Dollar. Links über der Klaviatur ist ein Bildschirm angebracht. Der PC lässt sich mittels Sprache steuern und kann auch spielen.
Streit um DVD-Knackprogramm: Im Rechtsstreit um «DeCSS», ein Programm zum Knacken von DVD-Videofilmen, ist gegen Verbot des Vertriebs der Software Berufung eingelegt worden. Federführend ist die Free-Speech-Organisation Electronic Frontier Foundation.
360-Grad-Filme: Internet Pictures hat ihre «iPIX»-Technik, mit der 360-Grad-Bilder produziert und betrachtet werden können, weiterentwickelt. Es lassen sich damit jetzt Rundum-Videofilme realisieren. Ein grosser Markt dafür fehlt allerdings noch.
Realnetworks bietet PC-Spiele an: RealNetworks, bisher bekannt für Musik- und Video-Streaming, bietet auf seiner Website neu auch PC-Spiele zum Herunterladen an. Die Programme stammen von anderen Firmen; die Umsätze werden geteilt.
Verfügung gegen Moorhuhn-Spiel: Das Landgericht Hamburg hat den Vertrieb des Spiels «Die Rache der Moorhühner» vorsorglich verboten. Die Macher des Original-Spiels sahen darin eine nicht erlaubte Nachahmung.


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