Bundesgericht bestätigt WEKO im Glasfaserstreit

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30. November 2022 - Das Bundesgericht bestätigt die vorsorglichen Massnahmen der WEKO: Swisscom darf vorerst weiterhin nur noch Glasfaser-Anschlüsse in Point-to-Point-Architektur einrichten.

Die Wettbewerbskommission WEKO hat Anfang 2020 eine Untersuchung zum Glasfaser-Ausbau durch Swisscom eingeleitet, später hat der Internet-Anbieter Init7 in der gleichen Sache eine Anzeige gegen Swisscom erstattet ("Swiss IT Reseller" berichtete). Es geht dabei darum, ob das von Swisscom bevorzugte Point-to-Multipoint-Modell (P2MP) mit nur einer Faser den freien Technologie- und Preiswettbewerb gegenüber dem Point-to-Point-Modell (P2P) mit vier Fasern behindert. Point-to-Multipoint erlaube es Swisscom, die Infrastruktur zu monopolisieren und den Internetmarkt zu kontrollieren, begründete Init7 seine Anzeige.

Die WEKO hat im Dezember 2020 vorsorgliche Massnahmen ergriffen und Swisscom den weiteren Ausbau mit P2MP untersagt. Swisscom hat darauf zuerst beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht, ist damit aber abgeblitzt. Jetzt hat in letzter Instanz auch das Bundesgericht die Beschwerde von Swisscom abgewiesen. Init7 begrüsst diesen Entscheid naturgemäss und freut sich, dass es "der ehemaligen Monopolistin" nun nicht mehr möglich ist, ein neues technisches Monopol zu etablieren und andere Provider "zu einfachen Wiederverkäufern vorkonfigurierter Swisscom-Produkte zu degradieren".

Swisscom seinerseits ist weniger begeistert, nimmt das Urteil zur Kenntnis und merkt an, man habe schon im Oktober 2022 entschieden, neue Anschlüsse grösstenteils in Point-to-Point-Architektur zu erstellen. Davor wurden allerdings bereits 400'000 Anschlüsse mit P2MP eingerichtet. Ganz zu Ende ist der Glasfaserstreit indes noch nicht: Bei der WEKO läuft nach wie vor ein Hauptverfahren in der Sache, dessen Resultat in Form einer Verfügung auf 2023 erwartet wird. (ubi)

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