Swisscom muss Preise für Mietleitungen senken

8. März 2012 - Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am 6. März 2012 eröffneten Urteil die Swisscom im Bereich der Mietleitungen als marktbeherrschend eingestuft und heisst die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) für die Jahre 2007 bis 2009 verfügten Preissenkungen zum grössten Teil gut.

Um Mobilfunkantennen an das Netz anzuschliessen sind Telekomanbieter wie Sunrise und Orange oft auf Mietleitungen der Swisscom angewiesen. Bereits 2007 wurden die Mietleitungen deshalb der Regulierung unterstellt, dass das marktbeherrschende Unternehmen den Netzzugang diskriminierungsfrei und zu kostenorientierten Preisen gewähren muss. Swisscom bestritt jedoch bisher weitgehend, in diesem Bereich marktbeherrschend zu sein. Auch den Entscheid der Comcom im März 2010 änderte daran nichts (Swiss IT Magazine berichtete). Damals entschied die Kommunikationskommission, gestützt auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission, dass Swisscom als marktbeherrschend eingestuft werden kann. Diesen Entscheid zog der Telekomriese an das Bundesverwaltungsgericht weiter. Doch dieses hat nun das Urteil der Comcom im Wesentlichen bestätigt. Damit heisst das Bundesverwaltungsgericht auch die von der Comcom für die Jahre 2007 bis 2009 verfügten Preissenkungen mit wenigen Ausnahmen gut. Zudem bestätigt das Bundesverwaltungsgericht, dass auch glasfaserbasierte Mietleitungen mit hohen Übertragungskapazitäten der Regulierung unterliegen. Die Comcom muss die Mietleitungspreise für diese Jahre nun neu beurteilen.

"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ermöglicht es Sunrise und anderen Anbietern, konkurrenzfähiger am Markt aufzutreten. Davon profitieren letztlich in Zukunft auch die Endkunden", heisst es in einer Stellungnahme von Sunrise. Und Swisscom lässt verlauten, man werde das Mietleitungsangebot nun überprüfen. (dv)

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