Verletzung des Geschäftsgeheimnisgesetzes: Unicon klagt gegen Igel Technology
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Verletzung des Geschäftsgeheimnisgesetzes: Unicon klagt gegen Igel Technology

Eine ehemalige Führungskraft von Unicon soll dem Unternehmen wichtige Dateien zu Kunden, Partnern und Mitarbeitenden gestohlen haben. Diese wurden teils an seinem neuen Arbeitsplatz, bei Igel Technology, beschlagnahmt. Unicon hat deshalb eine Anzeige gegen seine ehemalige Führungskraft und eine einstweilige Verfügung gegen Igel Technology eingereicht.
17. Mai 2022

     

Das deutsche Software-Haus Unicon hat Klage gegen seinen direkten Konkurrenten Igel Technology, der auch in der Schweiz tätig ist, sowie einige von dessen Führungskräften eingereicht. Grund dafür sei "dass umfassend und systematisch streng vertrauliche Geschäftsgeheimnisse gestohlen wurden", wie Philipp Benkler, Geschäftsführer von Unicon, in einer Stellungnahme zu einer Berichterstattung der "Süddeutschen Zeitung" schreibt.

Die Zeitung schildert in ihrem Artikel, wie eine ehemalige Führungskraft von Unicon den Eigentümer des Unternehmens, Fujitsu, darüber informiert hätte, dass sie zu einem direkten Konkurrenten von Unicon wechseln werde. Im gleichen Zeitraum hätte rund die Hälfte der weiteren Belegschaft ihre Kündigung eingereicht.


Benkler stiess mithilfe eines IT-Experten aufgrund eines unguten Bauchgefühls auf 52 Mails mit einem Datenvolumen von 52 MB, die von der Geschäftsmail der besagten Führungskraft an seine private E-Mail-Adresse verschickt wurden. Deren Betreffzeilen liessen darauf schliessen, dass Informationen zu Kunden und sensible Unterlagen darunter waren. Die Führungsperson wurde daraufhin von ihrer leitenden Funktion abberufen.
Die zwölf Mitarbeitenden wie auch die besagte Führungskraft arbeiten heute für Igel Technology. Unicon zeigte die Führungskraft wegen des Verdachts, gegen das Geschäftsgeheimnisgesetzt verstossen zu haben, an. Ein dadurch erwirkter Durchsuchungsbefehl für die privaten Wohnräume des Angeklagten sowie dessen neuen Arbeitsplatzes brachte mehr als 27'000 beschlagnahmte Dateien mit einer Grösse von 35 GB hervor. Die besagte Person erklärte diesen Umstand damit, sie hätte sich absichern wollen, dass ihr Wechsel zur Konkurrenz nicht gegen sie verwendet würde.


Unter den Dateien seien Mitarbeiterverträge, Listen mit Informationen zu den Top-50-Kunden sowie Kunden- und Partnerverträge sichergestellt worden. Unicon hat deshalb einstweilige Verfügungen gegen die ehemalige Führungskraft und Igel Technolgy erlassen. "Mit diesen juristischen Massnahmen schützt Unicon ihre Kunden, Geschäftspartner, Gesellschafter und Mitarbeiter. Es wird verhindert, dass vertrauliche Informationen, die rechtswidrig in die Hände eines Wettbewerbers bzw. der für diesen handelnde Personen gelangt sind, von diesen genutzt oder Dritten gegenüber offengelegt werden dürfen", heisst es im Statement von Unicon.
Igel Technology bestätigt auf Anfrage, dass Unicon gegen das Unternehmen und das Management zivilrechtliche Verfügungsverfahren angestrengt und Strafanzeige erstattet habe. Diese Verfahren seien noch hängig. "Das Landgericht München hat den Verfügungsantrag von Unicon nach ausführlicher Anhörung beider Unternehmen vor zwei Wochen in vollem Umfang zurückgewiesen", heisst es im Statement von Igel Technology.


Ein weiteres Verfahren beim Landgericht Bremen sei hängig. "Das Bremer Gericht hatte eine einstweilige Verfügung erlassen, ohne uns zuvor anzuhören." Die Entscheidung sei nicht rechtskräftig, da Igel Technology Rechtsmittel eingelegt habe. Ein Aspekt, der vom Gericht nun genauer untersucht werden müsste, sei, "ob es sich bei den in Rede stehenden Informationen überhaupt um Geschäftsgeheimnisse handelt und ob Unicon ausreichende Massnahmen zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen ergriffen hatte". Igel Technology versichert in der Stellungnahme, dass die Auseinandersetzung Kunden und Partner des Unternehmens in keiner Weise beinträchtigen werde. (af)


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