Bedag bleibt kantonseigenes Unternehmen
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Bedag bleibt kantonseigenes Unternehmen

Der Kanton Bern hält mit der Bedag weiterhin ein kantonseigenes Informatikunternehmen und behält als Eigentümer die Hoheit über die Bearbeitung und Speicherung der sensiblen Daten der Kantonsverwaltung.
24. September 2018

     

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat sich in den letzten drei Jahren intensiv mit dem Verhältnis zwischen dem Kanton Bern und Bedag beschäftigt. Das Unternehmen befindet sich zu 100 Prozent im Besitz des Kantons Bern. Zum einen tauchten immer mehr vergaberechtliche Fragen auf, denn der Drittkundenanteil der Bedag von aktuell rund 25 Prozent übersteigt den gemäss EU-Rechtsprechung zulässigen Anteil von 20 Prozent (Teckal-Urteil). Das kantonale Parlament hat in seiner Sitzung im September 2016 zudem ein Postulat von Grossrat Köpfli verabschiedet, das den Regierungsrat beauftragt, den Verkauf von Bedag zu prüfen. In seiner Antwort auf den Vorschlag hat der Kantonsrat zugesagt, einen Verkauf und andere Strategieoptionen unter Einbeziehung unabhängiger Experten zu prüfen.

Im Rahmen der Aktualisierung der Eigentumsstrategie wurden die folgenden fünf Optionen untersucht: Ein Verkauf, ein Teilverkauf der Softwareabteilung, die Fusion mit anderen IT-Unternehmen im öffentlichen Sektor, die Wiedereingliederung in die kantonale Verwaltung und der Status quo. Auf dieser Grundlage hat der Regierungsrat im Februar 2017 erste Entscheide über die strategischen Optionen getroffen und bestätigt, dass er die Souveränität über die von der kantonalen Verwaltung verarbeiteten Daten behalten will. Dies entspricht der heutigen Praxis, da kein Kanton die Datenspeicherung und -verwaltung an ein Privatunternehmen ausgelagert hat. Die Kantonsregierung hat sich daher für den Status quo ausgesprochen.


Nun wurde das Ganze durch unabhängige Experten überprüft. Die Gutachter empfehlen, dass der Kanton Bern Bedag weiterhin als eigenes kantonales IT-Unternehmen behält. Bedag soll jedoch besser in das Management der Informationstechnologie in der kantonalen Verwaltung integriert werden. Ein vollständiger oder teilweiser Verkauf sowie die Wiedereingliederung in die kantonale Verwaltung standen für die Experten nicht im Vordergrund. Aus vergaberechtlichen Gründen empfehlen die Experten, die Rechtsform der Holdinggesellschaft zu prüfen. Die Bereiche Rechenzentrum und Software werden jeweils in eine Aktiengesellschaft aufgeteilt und unter einem Holdingdach platziert. (swe)


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