Sieg für den Gebraucht-Software-Handel

Das Kantonsgericht Zug hat entschieden, dass die Firma Usedsoft in der Schweiz weiterhin mit Adobe-Lizenzen handeln darf. Trotzdem ist die Situation unübersichtlich.
24. Mai 2011

     

Das Kantonsgericht Zug hat einen Antrag des Softwareriesen Adobe abgelehnt, wonach der Firma Usedsoft der Weiterverkauf von Adobe-Software untersagt werden soll. Damit darf Usedsoft in der Schweiz weiterhin mit gebrauchten Adobe-Lizenzen handeln. Das Gericht erklärte laut einer Mitteilung von Usedsoft, dass es Adobe bei dem gestellten Antrag einzig um den Verlust von Marktanteilen gegangen sei. Die Rechtsgrundlage sei jedoch so, dass Adobe den Weiterverkauf eines Programms nach dessen Erstverkauf urheberrechtlich nicht verbieten könne.

"Dieses richtungsweisende Urteil bedeutet einen weiteren Sieg für freien internationalen Software-Handel", unterstrich Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider nach der Urteilsverkündung. "Das Urteil ist umso bedeutender, als Usedsoft sein internationales Geschäft von der Schweiz aus betreibt, und damit unsere weltweiten Kunden ein deutliches Plus an Rechtssicherheit geniessen."


Jedoch scheint die Situation nicht ganz so klar zu sein, wie auf "Heise Resale" zu lesen ist. Gemäss einem Bericht habe Usedsoft vor dem Landgericht Frankfurt/Main gerade ein Verfahren gegen Adobe verloren und der deutschen Usedsoft-Niederlassung sei der weitere Vertrieb von gebrauchten Adobe-Lizenzen untersagt worden. Zudem wurde Usedsoft zu 250'000 Euro Schadenersatz verdonnert.

Usedsoft hat angekündigt, das Urteil weiterziehen zu wollen. Gemäss "Heise Resale" wäre ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs nötig, um Rechtssicherheit in die Sache zu bringen. Denn die Schlagzeilen, welche die Gerichtsurteile mit sich bringen, würden die Kunden verunsichern. (mw)


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