Schweizer Providerszene in Aufruhr

13. Dezember 2002

     

Ein Urteil der Waadtländer Untersuchungsrichterin Françoise Dessaux hat die Schweizer Providerszene aufgescheucht. Mit Datum vom Mittwoch ordnet die Richterin unter Strafandrohung (!) an, dass alle Provider den Zugang zu drei verschiedenen Sites, die im Ausland gehostet werden, zu sperren hätten. Frau Dessaux gibt den ISPs fünf Tage nach Erhalt des Urteils Zeit, um die Anordnung auszuführen.

Seitdem herrscht ein reger Mail- und Telefonverkehr zwischen den Providern. Die meisten Provider schielen zu Bluewin und Sunrise, da diese beiden Provider über ausgebaute Rechtsabteilungen verfügen. Bluewin-Sprecherin Deborah Bucher sagte uns, der grösste Schweizer Provider wolle nun sicher erstmal die Frist von fünf Tagen ausnützen, bis irgendetwas unternommen wird. "Wir sind intern am diskutieren", sagte sie, wie auch Robert Signer von Green.ch. Signer fügte hinzu, dass das Löschen einer Domain aus einem DNS-Server halt eben ein "Hack" sei, sprich einen Eingriff von Hand in ein eigentlich automatisches System bedeute.


Grundsätzlich sind alle ISPs, mit denen wir gesprochen haben, der Meinung, es sei nicht die Aufgabe der Provider, den Zugang zu ausländischen Sites mit eventuell ehrverletzendem Inhalt (darum geht es im Rechtsverfahren) zu sperren. Ausserdem könne ein Waadtländer Untersuchungsrichter nicht einfach schweizweit Anordnungen versenden.

Ins gleiche Horn stösst ein Communiqué der Swiss Internet User Group (SIUG) und der SwiNOG, einer Gruppe von Operatoren von Providern. Die Massnahme von Richterin Dessaux sei "unverhältnismässig", kritisiert die SIUG. Auch der "Verband Inside Telekom" (VIT), die liberalisierungsfreundliche Pressure Group der Nicht-Swisscom Telefonieanbieter, will eingreifen. Gemäss Sunrise-Rechtskonsulentin Carmen Delacruz kläre man zur Zeit das weitere Vorgehen ab. Noch sei nicht klar, ob der VIT rechtliche Schritte ergreifen werde, der Entscheid falle am Montag. Gemäss der Juristin haben die Provider zwei Möglichkeiten: Entweder wird gegen die Verfügung von Untersuchungsrichterin Dessaux Beschwerde eingelegt, oder man beugt sich der Verfügung und löscht die entsprechenden Einträge in den DNS-Servern.

Bei den zu sperrenden Sites handelt es sich übrigens um ziemlich läppische Seiten, auf denen teilweise antisemitische Verschwörungstheorien verbraten werden. Interessant: Während die meisten ISPs bis heute abend noch nicht reagiert haben, hat unser Provider, die Schweizer Tochter eines US-Multis, die Anweisungen offensichtlich zumindest teilweise befolgt. (hc)


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