Kartellfahren gegen Intel - Milliardenbusse vorerst aufgehoben

7. September 2017 - Der EuGH hebt ein Urteil von 2014 wieder auf und weist das Gericht der Europäischen Union an, Intels Argumente noch einmal anzuhören. Laut EuGH sei nicht ausreichend geprüft worden, ob tatsächlich ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt.

2014 wurde der Chip-Hersteller Intel zu einer Rekordstrafe über 1,06 Milliarden Euro verurteilt. Die EU-Kommission hatte es 2009 als erwiesen angesehen, dass Intel Mitbewerber mit unfairen Rabatt-Praktiken vom Markt ausschloss. Der Konkurrent AMD hatte 2007 eine Beschwerde eingereicht, woraufhin Ermittlungen gegen Intel aufgenommen wurden.

Nun aber hebt der EuGH das Urteil wieder auf, um zu prüfen, ob diese Rabatte "geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken". Intel ist an entscheidender Stelle nicht gehört worden und fordert deshalb die Revision.

Die Kommission könnte jetzt durch das aktuelle Urteil gezwungen werden, dass nicht nur das harte Vorgehen gegen Intel, sondern auch andere Urteile gegen Microsoft oder Google neu bewertet werden. So könnte das aktuelle Urteil weit über Intel hinaus Einfluss auf die Arbeit der Wettbewerbskommission der EU haben. (rpg)

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