Online-Händler haben mehr Rechte als sie nutzen sollten

11. Februar 2016 - Rechtsanwalt Martin Steiger erklärt am Beispiel, wie Brack.ch mit den Vorbestellern der Oculus Rift umgegangen ist, welche Rechte Online-Händler und ihre Kunden haben. Es zeigt sich: Für Online-Händler ist viel mehr unverbindlich als kundenfreundlich ist.

Im Januar war bei "Swiss IT Reseller" Thema, dass Brack.ch mit dem Preis der Oculus Rift zu kämpfen hatte. Dies hat "Swiss IT Reseller" zum Anlass genommen, in der aktuellen Printausgabe aufzuzeigen, wie Brack.ch sich besser hätte verhalten können, welche Rechte Händler online haben und worauf sie in puncto Kommunikation unbedingt wert legen sollten, um Kunden nicht zu verprellen.

Martin Steiger (Bild), Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-, Immaterialgüter- und Medienrecht, erklärt, warum sich Brack.ch wohl nicht rechtswidrig verhalten hat, als der Online-Händler den tiefen Preis der Oculus Rift, der nicht als vorläufig gekennzeichnet war, auch für bereits getätigte Vorbestellungen im Nachhinein hochsetzte. Ausserdem zeigt er auf, warum online tatsächlich alles erst einmal unverbindlich ist, welche Macht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben und worauf einerseits Händler und andererseits Online-Shopper unbedingt achten sollten.

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