St. Galler Gericht stützt Abacus-Beschwerde

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13. November 2015 - Im Streit um die Vergabe von Software-Beschaffungen ohne Ausschreibungen unterstützt das St. Galler Verwaltungsgericht eine Beschwerde seitens Abacus und verlängert den Beschaffungsstopp für die betroffenen St. Galler Gemeinden.

Neue Runde im Streit Abacus vs. St. Galler Gemeinden: Im Konflikt rund um die Software-Beschaffung von St. Galler Gemeinden ohne Ausschreibung hat das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen nun einen Entscheid pro Abacus gefällt. Die richterliche Instanz hat entschieden, dass es den betroffenen Gemeinden für die gesamte Dauer des Beschwerdeverfahrens untersagt bleibt, Verträge für Finanzsoftware zu unterzeichnen.

Abacus hat im Sommer beim St. Galler Verwaltungsgericht Klage wegen Verletzung des öffentlichen Beschaffungsrechts eingereicht. Der Software-Hersteller wehrt sich mit der Klage gegen die Beschaffung von Software ohne öffentliche Ausschreibung. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin einen vorsorglichen Stopp der Vergabe verfügt, der mit der jüngsten Entscheidung auf die Dauer des Beschwerdeverfahrens ausgedehnt wurde.

Laut Abacus werden private Gemeinden im Kanton St. Gallen als Lieferanten für Gemeindesoftware "systematisch ausgeschlossen" und hätten in der Vergangenheit nicht einmal die Möglichkeit erhalten, für diese öffentlichen Aufträge zu offerieren. Und weiter: "Die Preise der heute von ausländischen Lieferanten erbrachten Leistungen sind zudem massiv überhöht. Ein Vergleich zeigt: Die St. Galler Gemeinden und damit die Steuerzahler kaufen Produkte ein, welche zwei- bis dreimal teurer sind als bewährte Schweizer Produkte, welche auf dem Markt verfügbar sind."
(rd)

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