Bund sagt zu hohen Roaming-Gebühren den Kampf an

Ein Vorentwurf der Teilrevision des Fernmeldegesetzes ist da und soll mit verschiedenen neuen Bestimmungen Konsumentenanliegen stärken.
14. Dezember 2015

     

Im November 2014 wurde das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom Bundesrat damit beauftragt, eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) vorzunehmen (Swiss IT Magazine berichtete). Nun hat der Bundesrat einen Vorentwurf veröffentlicht und die Vernehmlassung gestartet. Diese dauert bis zum 31. März 2016.


Wie einer entsprechenden Medienmitteilung zu entnehmen ist, geht man in zwei Etappen vor. In einer ersten will man unter anderem Transparenzvorschriften im Zusammenhang mit der Netzneutralität schaffen. Internetprovider sollen künftig öffentlich informieren müssen, wenn sie beim Datentransport Unterschiede zwischen verschiedenen Inhalten machen. Informieren sollen sie auch über die tatsächlich gemessene Qualität ihrer Dienste, insbesondere des Internetzugangs. Weiter sind auch neue Vorschriften vorgesehen, die dem Bundesrat die Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und die Förderung des Wettbewerbs beim internationalen Roaming ermöglichen sollen. Und auch Massnahmen zur besseren Bekämpfung von unerwünschten Werbeanrufen sind geplant.
Erst in einer zweiten Etappe will der Bund derweil Anpassungen im Bereich der Grundversorgung vornehmen. Momentan soll die Situation weiter beobachtet werden. Zudem will man, um die gemäss Medienmitteilung herrschende Investitionsdynamik beim Hochbreitbandausbau nicht zu gefährden, auch die Netzzugangsregeln vorerst noch nicht vollständig technologieneutral ausgestalten. Ganz zur Freude von Swisscom. "Wichtigstes Ziel der Regulierung muss sein, dauerhaft Anreize für hohe Investitionen zu schaffen", meint CEO Urs Schaeppi. "Es wäre falsch, das geltende Netzzugangsregime zu ändern, einen intakten Wettbewerb quasi auf Vorrat zu regulieren und damit Investitionen zu gefährden."


Swisscom sieht derweil keinen Bedarf für eine gesetzliche Regulierung der Netzneutralität. Ebenso unnötig soll eine Regulierung der Roaming-Preise sein. Einzelne Anpassungen an die technischen Entwicklungen und im Bereich Konsumenten- und Jugendschutz sollen hingegen prüfenswert sein. (mv)


Weitere Artikel zum Thema

EU weicht Netzneutralität auf und schafft 2017 Roaming-Gebühren ab

28. Oktober 2015 - Das EU-Parlament hat ein Telekom-Paket angenommen, welches die Abschaffung der Roaming-Gebühren im EU-Raum ab dem 15. Juni 2017 vorsieht und die Netzneutralität im Gesetz verankert - allerdings mit einem Schlupfloch.

Fernmeldegesetz soll aktualisiert werden

20. November 2014 - Bis Ende 2015 soll eine Vorlage für ein überarbeitetes Fernmeldegesetz vorliegen. Behandelt werden in einer ersten Etappe allerdings nur Elemente, die entscheidungsreif sind. Sunrise bemängelt die Auswahl.


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Aus welcher Stadt stammten die Bremer Stadtmusikanten?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER