SKS will kurzlebige Produkte an den Pranger stellen
Quelle: SKS

SKS will kurzlebige Produkte an den Pranger stellen

Die Stiftung für Konsumentenschutz ruft Konsumenten auf, Produkte, die kurz nach Ablauf der Garantiezeit den Geist aufgeben, zu melden. So will man den Druck auf Hersteller erhöhen.
13. Mai 2013

     

Handys, die nach 24 Monaten kaputtgehen, und Tablets, bei denen sich defekte Akkus nicht ersetzen lassen: gerade im Elektronikbereich gibt es immer wieder Produkte, bei denen die Lebensdauer oder die Reparierbarkeit zu wünschen lassen. Diesem Problem will sich nun die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) annehmen. "Nachhaltigkeit in der Produktion ist für viele Hersteller ein Fremdwort. Oft werden absichtlich kurzlebige, billige Einzelteile verbaut, um die Haltbarkeit eines Produkts künstlich zu verkürzen und den Gewinn zu steigern", so die SKS in einer Mitteilung. Leider sei es schwierig, geplante Defekte, auch bekannt als geplante Obsoleszenz, bei Produkten nachzuweisen und gegen die Hersteller vorzugehen, da die Beweislast beim Konsumenten liegt.


Die SKS will solche Produkte nun an den Pranger stellen und hat eine Seite eingerichtet, auf der die Konsumenten vorzeitige Produktdefekte melden können und sollen. Gesucht werden Produkte, die kurz nach Ablauf der Garantiezeit den Geist aufgeben, aber auch Händler, die defekte Produkte nicht reparieren wollen oder Ersatzteile, die nicht mehr erhältlich oder überdurchschnittlich teuer sind. Aktuell will die SKS Daten über solche Produkte sammeln, später dann sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden, um so den Druck auf die Hersteller zu erhöhen. Gleichzeitig werden aber auch positive Beispiele von Produkten gesucht, die schon seit Ewigkeiten im Einsatz stehen. (mw)


Weitere Artikel zum Thema

Garantie-Knatsch sorgt für rote Köpfe

1. Februar 2013 - Seit dem 1. Januar 2013 gilt in der Schweiz neu eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Doch was bedeutet das für Händler und Kunden? Die Meinungen gehen auseinander.

Was steckt hinter Gewährleistungsrecht - Swico klärt auf

14. Januar 2013 - Rund um die seit 1. Januar geltenden neuen Gewährleistungsbestimmungen gibt es noch einiges an Verwirrung. Swico versucht nun, die wesentlichen Unklarheiten zu klären und den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu erklären.

Nur ein Jahr Garantie: Verletzen Apple Reseller damit Schweizer Recht?

10. Januar 2013 - Seit Anfang gilt in der Schweiz eine generelle, zweijährige Gewährleistungsfrist. Verschiedene Verkäufer von Apple-Produkten halten diese gemäss den Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen aber offensichtlich nicht ein.


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Aus welcher Stadt stammten die Bremer Stadtmusikanten?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER