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Der Ständerat hat sich heute gegen eine vom Nationalrat angenommenen Motion ausgesprochen, die forderte, dass Hersteller und Importeure für Geräte wie Fotokopierer, Computer, Drucker oder CD-Brenner Urheberrechtsvergütungen bezahlen müssen. Wie bei Leerdatenträgern würden die zusätzlichen Kosten beim Endverbraucher hängen bleiben.
Die Geräteabgabe für den Kopierschutz sei nicht nötig, da eine gesetzliche Grundlage für die Belangung digitaler Speichermedien bereits bestehe, so der Ständerat. Der Ständerat sieht die Geräteabgabe als ungerecht an, da eine solche Vergütung auch diejenigen treffe, die den Computer nicht zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken, sondern ihn beispielsweise nur zum Schreiben nutzen. (sk)