EU vs. Microsoft: Entscheid in einem Monat

26. November 2004

     

Im März hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Microsoft Komponenten wie den Media Player vom Betriebssystem loslösen muss, worauf der Softwarekonzern Berufung eingelegt hat. Im Normalfall sorgt eine Berufung dafür, dass entsprechende Sanktionen bis zum definitiven Entscheid aufgehoben werden. Im Fall der Kartellrechtsklage gegen Microsoft gehen Experten davon aus, dass durch die eingelegte Berufung erst in einigen Jahren entschieden wird.

Wie jetzt bekanntwurde, hat sich der Präsident des Europäischen Gerichtshofs Bo Vesterdorf aber dahingehend geäussert, dass noch vor Weihnachten entschieden werden soll, ob die Sanktionen trotz der eingelegten Berufung umgesetzt werden müssen.
Nach der Auferlegung der Sanktionen im März und dem ausgesprochenen Bussgeld von rund 500 Millionen Euro kündigten die Verantwortlichen in Redmond umgehend die Berufung an. Dies in der Hoffnung, damit die Sanktionen wie auch die Bussgeldzahlung auf (fast) unbestimmte Zeit hinauszuzögern.


Angesichts der Tatsache, dass heute niemand sagen kann, ob die Unbundling-Auflagen in einigen Jahren überhaupt noch von Bedeutung sind, macht die Verzögerungstaktik für den Softwarekonzern auch durchaus Sinn. Der angekündigte Entscheid könnte den Microsoft-Plänen jetzt aber einen Strich durch die Rechnung machen. (IW)


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