Provider versus Switchplus

Das Handelsgericht hat die vorsorgliche Massnahme gegen Switchplus aufgehoben. Die Konkurrenz prüft weitere rechtliche Schritte.

Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2010/07

     

Zum Missfallen der Konkurrenz hat das Handelsgericht des Kantons Zürich Mitte Juni die superprovisorische Massnahme gegen Switchplus mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Mit dieser vorsorglichen Massnahme wollten die zehn Provider Hostpoint, Green.ch, VTX Datacomm, Cyberlink, Cyon, Dynamic-net.ch, Genotec, Infomaniak Network, Multimedia Networks und Webland den Markteintritt der Switch-Tochter Switchplus verhindern, die nebst der Domain-Namen-Registrierung auch zusätzliche Internetdienstleistungen wie E-Mail und Web­hosting anbieten will.
Die zehn Schweizer Hosting-Provider sowie 50 weitere Provider, die das Verfahren unterstützt haben, sind vom aktuellen Urteil enttäuscht. «Der Entscheid des Handelsgerichts ist für uns in dieser Form nicht nachvollziehbar. Aus unserer Sicht nutzt Switch klar und eindeutig die Monopolstellung als Anbieter von .ch- und .li-Domänennamen aus. Dabei wird die eigene Tochter Switchplus ganz klar und eindeutig bevorzugt behandelt», nimmt Green-CEO Franz Grüter gegenüber «Swiss IT Reseller» Stellung.

Weitere rechtliche Schritte

Die Provider prüfen nun weitere rechtliche Schritte in Form einer Zivilklage. «Green.ch wird den Case auf jeden Fall zusammen mit anderen Providern und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln weiterverfolgen», gibt sich Grüter kämpferisch. Aber: «Ein Verfahren ist relativ teuer und kann sehr lange dauern. Zudem besteht die Option – vor allem unter uns grossen Hosting-Providern – die Switch auf dem Markt zu bekämpfen», erklärt derweil Hostpoint-CFO Sandro Bertschinger gegen­über Swiss IT Reseller. Dies habe aber den Nachteil, dass die kleineren Provider der Gruppe doppelt unter Druck geraten, ergänzt Bertschinger.

Weko und Bakom sollen handeln

Die Begründung des Handelsgerichts für das Aufheben der Massnahme lautet, dass Switch die Monopolstellung in rechtswidriger Weise zwar missbraucht, um ihre Tochter Switchplus zu bevorzugen. Allerdings sei der drohende Schaden der anderen Provider nicht genügend nachgewiesen, um die vorsorgliche Massnahme aufrechtzuerhalten.
Nach wie vor laufen Anzeigen bei der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) sowie beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Diese beiden Behörden hätten aber bislang nichts unternommen, um den Markt­missbrauch durch Switch zu stoppen, zeigen sich die Provider in einer Stellungnahme enttäuscht. «Wir hoffen nun, dass die Weko und das Bakom endlich ein wenig schneller arbeiten bzw. die Arbeit aufnehmen», so Bertschinger. Und auch Grüter ist der Meinung, dass «die Weko hier dringend und zwingend aktiv werden muss».


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Wieviele Zwerge traf Schneewittchen im Wald?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER